
a)
Die Beförderung erfolgt durch selbständige
Transportunternehmer (Kuriere), die mit "DK, Die Kuriere GmbH"
vertraglich gebunden sind und von dieser ausgewählt werden.
"DK,
Die Kuriere GmbH" tritt als Erbringer und Vermittler des
Transportauftrages in Erscheinung. Die Auswahl der Kuriere erfolgt mit
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. "DK, Die Kuriere GmbH"
behält sich für einzelne Transporte ein
Selbsteintrittsrecht
vor, das
heißt, sie kann diese Transporte gegebenenfalls selbst
ausführen.
b)
Die Auftragsvergabe erfolgt telefonisch oder per Fax. Der Auftraggeber
hat bei Auftragsvergabe alle wesentlichen Angaben über
Größe, Gewicht und Zustand der Sendung zu machen.
Alle
Güter, die sich zur Beförderung mit Pkw,
Kleintransporter und
Lkw eignen, können transportiert werden. Der Versender hat die
Sendung dem Kurier in beförderungsfähigem Zustand zu
übergeben, das heißt, der Auftraggeber ist
für eine
ausreichende und sichere Verpackung zuständig. Ist eine solche
Verpackung nicht gegeben, so muß der Kurier darauf
hingewiesen
werden. Die Risiken eines eventuellen Transportschadens gehen dann
entsprechend der Richtlinien nach VBGL (§ 3 II) auf den
Auftraggeber über. Handelt es sich bei der Sendung um ein
gefährliches Gut, so hat der Auftraggeber "DK, Die Kuriere
GmbH"
und den Kurier bei der Auftragsvergabe über die
Gefährlichkeit, die Klasse
und Nummer des Gefahrgutes gemäß ADR/GGVS und die
jeweils
erforderliche Schutzausrüstung, zu informieren. Werden diese
Informationen bei der Auftragserteilung nicht mitgeteilt, so kann "DK,
Die Kuriere GmbH" die
Übernahme des Gutes verweigern. Die Kosten der vergeblichen
Anfahrt gehen zu Lasten des Auftraggebers.
c)
Die Beförderung erfolgt bei Direktfahrten auf schnellstem Weg
zwischen Absender und Empfänger. Für 4h Fahrten
erfolgt die
Auslieferung in der Regel, je nach Verkehrsbedingungen, innerhalb
Berlins von 4 Stunden.
d)
4h Fahrten werden nur innerhalb Berlins durchgeführt. Fahrten
in
das Umland sind immer Direktfahrten, sofern nichts anderes vereinbart
wurde.
e)
Be- und Entladearbeiten sowie eventuell entstehende Standzeiten werden
vom Auftraggeber gesondert vergütet, sie sind nicht
Bestandteil
des Beförderungsvertrages.
f)
Kann eine Fahrt aus Gründen, die nicht der Kurier verschuldet
hat,
nicht abgeholt oder geliefert werden, so ist die „DK, Die
Kuriere
GmbH“ berechtigt, die Kosten für eine vergebliche
Anfahrt
oder weiteren Auslieferversuch dem Auftraggeber zu berechnen.
g)
Wird eine Fahrt ohne Verschulden des Kuriers storniert, so ist die
„DK, Die Kuriere GmbH“ berechtigt, eine
Stornogebühr
nach geleistetem Aufwand (Planung, Teilanfahrt etc.) zu berechnen.
h)
Die Verpflichtung des Frachtführers aus dem
Beförderungsvertrag umfaßt keine Gestellung von
Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von
Paletten. Soll Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung
gesondert schriftlich zu treffen. Der Palettentausch ist eine
eigenständige zusätzliche Dienstleistung des
Frachtführers, die mit dem Frachtentgelt nicht abgegolten und
besonders zu vergüten ist.
Der Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut
ist mit
der
Auslieferung beim Empfänger erfüllt. Die
Rücklieferung
leerer Paletten erfolgt nur, wenn darüber ein gesonderter
Beförderungsvertrag abgeschlossen wird.
i)
Der Kurier ist berechtigt, beim Auftraggeber eine
Auftragsbestätigung mit Stempel und Unterschrift zu verlangen.
Verweigert der Auftraggeber diese Auftragsbestätigung, so ist
der
Kurier berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an der Sendung
auszuüben, bis das Beförderungsentgelt für
diesen
Transport entrichtet worden ist.
a)
Erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind bei Annahme der
Sendung durch den Empfänger sofort gegenüber dem
Kurier und
unverzüglich schriftlich gegenüber der "DK, Die
Kuriere GmbH"
anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen
sind
unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Annahme der Sendung anzuzeigen. Werden die
genannten Fristen nicht eingehalten, so entfällt jede Haftung
der
"DK, Die Kuriere GmbH" bzw. des Kuriers.
b)
"DK, Die Kuriere GmbH" sorgt bei allen
Beförderungsverträgen
für eine Transportversicherung (Haftpflicht- sowie
Transportschadenversicherung) gemäß den Richtlinien
des
§ 10 VBGL. "DK, Die Kuriere GmbH" hat gegenüber den
Regelungen § 10 VBGL die Haftung für
Transportschäden
bis auf vierzig Sonderziehungsrechte
(gesetzlich 8,33 SZR) je Kg Transportgut erweitert.
c)
"DK, Die Kuriere GmbH" haftet nicht für Bruchschäden
an Glas,
Keramik, Porzellan und anderen bruchempfindlichen Gütern.
Für
Funktionsstörungen elektrischer und elektronischer
Geräte
haftet "DK, Die Kuriere GmbH" nur, wenn nachgewiesen wird,
daß
die Schäden
auf Verschulden der "DK, Die Kuriere GmbH" bzw. des Kuriers
zurückzuführen sind.
d)
"DK, Die Kuriere GmbH" haftet bei Transportschäden lediglich
in
Höhe der unter 3 b) abgeschlossenen Transportversicherung bis
auf
40 SZR je kg des Transportgutes. „DK, Die Kuriere
GmbH“
haftet nicht für Vermögens- und Folgeschäden
infolge des
Transportschadens.
e)
"DK, Die Kuriere GmbH" haftet für
Vermögensschäden
aufgrund von
Lieferfristüberschreitungen nur, wenn bei Auftragsannahme
schriftlich feste Termine vereinbart wurden und ein Verschulden der
„DK, Die Kurriere GmbH“ bzw. des Kuriers vorliegt.
Die
Haftung wird auf maximal 500,00 Euro beschränkt. "DK, Die
Kuriere
GmbH" haftet nicht für Schäden, die aufgrund
höherer Gewalt entstanden sind.
a)
Das Beförderungsentgelt richtet sich immer nach den jeweils in
der
aktuellen Fassung gültigen Preislisten der "DK, Die Kuriere
GmbH",
wenn nicht vorher eine anderweitige Vereinbarung über das
Entgelt
getroffen wurde. Das Beförderungsentgelt ist spä
testens bei
Ablieferung der Sendung an den auftragnehmenden Unternehmer
(Kurierfahrer) bar zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich eine
bargeldlose Zahlung vereinbart wird. Bei bargeldloser Zahlung wird "DK,
Die Kuriere GmbH" vom Unternehmer auch
mit dem Inkasso der entstandenen Rechnungsbeträge beauftragt.
b)
Wenn bargeldlose Zahlung vereinbart wurde, ist das
Beförderungsentgelt sofort nach Rechnungslegung
fällig. Ist
der jeweilige Rechnungsbetrag (pro 14-tägiger Rechnungslegung)
unter 25 EURO netto, werden 2,50 EURO netto
Rechnungslegungsgebühr
erhoben. Zahlungsverzug tritt ohne vorherige Mahnung zehn Tage nach
Zugang der Rechnung ein. "DK, Die Kuriere GmbH" ist im Falle des
Zahlungsverzuges berechtigt, Zinsen in Höhe von 4%
über dem
zum
Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basiszinssatzes der
Europäischen Zentralbank (bzw. bei Wegfall des entsprechenden
Ersatzleitzins) sowie angemessene Mahngebühren zu verlangen.
c)
Befindet sich ein Kunde mit der Zahlung von Rechnungen mehr als zwei
Monate in Verzug, so darf "DK, Die Kuriere GmbH" ein
Zurückbehaltungsrecht an Sendungen solange ausüben,
bis das
Kundenkonto ausgeglichen ist.
Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis mit "DK, Die Kuriere GmbH" ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle diese Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Sämtliche Ansprüche gegen die "DK, Die Kuriere GmbH" und beauftragte Kuriere, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten, es sei denn, der Anspruch beruht auf einer vorsätzlichen Schädigung durch die „DK, Die Kuriere GmbH“ oder einem beauftragten Kurier. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Die Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit des Anspruchs, spätestens mit Ablieferung der Sendung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechende Bestimmung nach VBGL zu ersetzen oder falls sich auch diese als unwirksam erweisen sollte, durch eine Regelung zu ersetzen, die die Parteien mutmaßlich getroffen hätten, wenn Sie von vornherein von der Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gewußt hätten.