Allgemeine
Geschäftsbedingungen
DK - Die Kuriere GmbH (Die Kuriere Berlin)
1. Präambel
"DK, Die Kuriere GmbH" betreibt eine Vermittlungszentrale für
Transporte jeglicher Art, hauptsächlich jedoch für
eilige
Kuriersendungen, Kleintransporte und Lieferdienste. Die Vermittlung,
Ausführung und Fakturierung der Transporte unterliegen
den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen
Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und
Logistikunternehmer ( VBGL)
soweit nicht die nachfolgenden Regelungen hiervon abweichen. Von
unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen werden
nur dann Vertragsbestandteil, wenn "DK, Die Kuriere GmbH" dies
ausdrücklich schriftlich anerkennt.
2. Leistungen
- Die Beförderung erfolgt durch
selbständige Transportunternehmer (Kuriere), die mit "DK, Die
Kuriere GmbH" vertraglich
gebunden sind und von dieser ausgewählt werden. "DK, Die
Kuriere GmbH" tritt als Erbringer und Vermittler des Transportauftrages
in Erscheinung. Die Auswahl der Kuriere erfolgt mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns. "DK, Die Kuriere GmbH" behält sich
für einzelne Transporte ein Selbsteintrittsrecht vor, das
heißt, sie kann diese Transporte gegebenenfalls selbst
ausführen.
- Die Auftragsvergabe erfolgt telefonisch oder per Fax. Der
Auftraggeber hat bei Auftragsvergabe alle wesentlichen Angaben
über Größe, Gewicht und Zustand der Sendung
zu machen. Alle Güter, die sich zur Beförderung mit
Pkw, Kleintransporter und Lkw
eignen, können transportiert werden. Der Versender hat die
Sendung dem Kurier in beförderungsfähigem Zustand zu
übergeben, das
heißt, der Auftraggeber ist für eine ausreichende
und sichere Verpackung zuständig. Ist eine solche Verpackung
nicht gegeben,
so muß der Kurier darauf hingewiesen werden. Die Risiken
eines eventuellen Transportschadens gehen dann entsprechend der
Richtlinien nach VBGL (§ 3 II) auf den Auftraggeber
über. Handelt es sich bei der Sendung um ein
gefährliches Gut, so hat der
Auftraggeber "DK, Die Kuriere GmbH" und den Kurier bei der
Auftragsvergabe über die Gefährlichkeit, die Klasse
und Nummer des
Gefahrgutes gemäß ADR/GGVS und die jeweils
erforderliche Schutzausrüstung, zu informieren. Werden diese
Informationen bei der
Auftragserteilung nicht mitgeteilt, so kann "DK, Die Kuriere GmbH" die
Übernahme des Gutes verweigern. Die Kosten der vergeblichen
Anfahrt gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Die Beförderung erfolgt bei Direktfahrten auf dem
schnellsten Wege zwischen Absender und Empfänger. Für
Normalfahrten
erfolgt die Auslieferung in der Regel, je nach Verkehrsbedingungen,
innerhalb Berlins von 4 Stunden. Der Unternehmer
(Kurierfahrer) ist hierbei berechtigt weitere Aufträge zu
übernehmen.
- Normalfahrten werden nur innerhalb Berlins
durchgeführt. Fahrten in das Umland sind immer Direktfahrten,
sofern nichts
anderes vereinbart wurde.
- Be- und Entladearbeiten sowie eventuell entstehende
Standzeiten werden vom Auftraggeber gesondert vergütet, sie
sind nicht
Bestandteil des Beförderungsvertrages.
- Die Verpflichtung des Frachtführers aus dem
Beförderungsvertrag umfaßt keine Gestellung von
Ladehilfsmitteln und
Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten. Soll
Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung gesondert
schriftlich zu treffen. Der Palettentausch ist eine
eigenständige zusätzliche Dienstleistung des
Frachtführers, die mit dem
Frachtentgelt nicht abgegolten und besonders zu vergüten ist.
Der Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut
ist mit der
Auslieferung beim Empfänger erfüllt. Die
Rücklieferung leerer Paletten erfolgt nur, wenn
darüber ein gesonderter
Beförderungsvertrag abgeschlossen wird.
- Der Kurier ist berechtigt, beim Auftraggeber eine
Auftragsbestätigung mit Stempel und Unterschrift zu verlangen.
Verweigert der Auftraggeber diese Auftragsbestätigung, so ist
der Kurier berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an der
Sendung
auszuüben, bis das Beförderungsentgelt für
diesen Transport entrichtet worden ist.
3. Haftung
- Erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind bei
Annahme der Sendung durch den Empfänger sofort
gegenüber dem Kurier und
unverzüglich schriftlich gegenüber der "DK, Die
Kuriere GmbH" anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden und
Fehlmengen sind
unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Annahme der Sendung anzuzeigen. Werden die
genannten Fristen nicht eingehalten, so entfällt jede Haftung
der "DK, Die Kuriere GmbH" bzw. des Kuriers.
- "DK, Die Kuriere GmbH" sorgt bei allen
Beförderungsverträgen für eine
Transportversicherung (Haftpflicht- sowie
Transportschadenversicherung) gemäß den Richtlinien
des § 10 VBGL.
"DK, Die Kuriere GmbH" hat gegenüber den Regelungen §
10 VBGL die Haftung für Transportschäden bis auf
vierzig Sonderziehungsrechte
(gesetzlich 8,33 SZR ) je Kg Transportgut erweitert.
- "DK, Die Kuriere GmbH" haftet nicht für
Bruchschäden an Glas, Keramik, Porzellan und anderen
bruchempfindlichen Gütern. Für
Funktionsstörungen elektrischer und elektronischer
Geräte haftet "DK, Die Kuriere GmbH" nur, wenn nachgewiesen
wird, daß die Schäden
auf Verschulden der "DK, Die Kuriere GmbH" bzw. des Kuriers
zurückzuführen sind.
- "DK, Die Kuriere GmbH" haftet bei Transportschäden
lediglich in Höhe des Materialwertes der transportierten
Sendung, nicht
aber für Vermögens- und Folgeschäden infolge
des Transportschadens.
- "DK, Die Kuriere GmbH" haftet für
Vermögensschäden aufgrund von
Lieferfristüberschreitungen nur, wenn bei Auftragsannahme
schriftlich feste Termine vereinbart wurden und ein Verschulden der Die
Kurriere Berlin bzw. des Kuriers vorliegt. Die Haftung
wird auf maximal 1.500,00 Euro beschränkt. "DK, Die Kuriere
GmbH" haftet nicht für Schäden, die aufgrund
höherer Gewalt entstanden sind.
4. Entgelt
- Das Beförderungsentgelt richtet sich immer nach
den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen Preislisten der
"Die Kuriere
Berlin", wenn nicht vorher eine anderweitige Vereinbarung über
das Entgelt getroffen wurde. Das Beförderungsentgelt ist
spä testens bei Ablieferung der Sendung an den
auftragnehmenden Kurierunternehmer bar zu zahlen. Sofern nicht
ausdrücklich eine bargeldlose Zahlung vereinbart wird. Bei
bargeldloser Zahlung wird "DK, Die Kuriere GmbH" vom Unternehmer auch
mit dem Inkasso der entstandenen Rechnungsbeträge beauftragt.
- Wenn bargeldlose Zahlung vereinbart wurde, ist das
Beförderungsentgelt sofort nach Rechnungslegung
fällig. Zahlungsverzug
tritt ohne vorherige Mahnung zehn Tage nach Zugang der Rechnung ein.
"DK, Die Kuriere GmbH" ist im Falle des Zahlungsverzuges
berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem zum
Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basiszinssatzes der
Europäischen
Zentralbank (bzw. bei Wegfall des entsprechenden Ersatzleitzins) sowie
angemessene Mahngebühren zu verlangen.
- Befindet sich ein Kunde mit der Zahlung von Rechnungen mehr
als zwei Monate in Verzug, so darf "DK, Die Kuriere GmbH" ein
Zurückbehaltungsrecht an Sendungen solange ausüben,
bis das Kundenkonto ausgeglichen ist.
5. Gerichtsstand und Verjährung
Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis mit "DK,
Die Kuriere GmbH" ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Für alle diese Streitigkeiten wird als
Gerichtsstand Berlin vereinbart. Sämtliche Ansprüche
gegen "DK, Die Kuriere GmbH" und beauftragte Kuriere, gleich aus
welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten. Die
Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit des
Anspruchs, spätestens mit Ablieferung der Sendung.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht
berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechende
Bestimmung nach VBGL zu ersetzen und falls sich auch diese als
unwirksam erweisen sollte, durch eine Regelung zu ersetzen, die die
Parteien mutmaßlich getroffen hätten, wenn Sie von
vornherein von der Unwirksamkeit der betreffenden Regelung
gewußt hätten.